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Informationen für berufliche Betreuer*innen

„Antragstellung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F."


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich der Neuerungen im Betreuungs- und Vergütungsrecht ab dem 01.01.2023, finden Sie hier ein Informationsschreiben Berufsbetreuer (barrierefrei) für alle berufliche Betreuer*innen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Nienburg.

Bitte reichen Sie für die Feststellung der Vergütung nach § 8 Abs. 3 VBVG n.F. einen Antrag zur Einstufung in eine der Vergütungsgruppe ein und fügen die erforderlichen Unterlagen bei, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrags gewährleistet werden kann.
Eine Übersicht der möglichen einzureichenden Unterlagen ist in dem Informationsschreiben aufgeführt.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich die hier verlinkten Dateien ausschließlich an die beruflichen Betreuer*innen im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Nienburg richten.

Für die Antragstellung ist hier ein Antrag Feststellung Betreuervergütung (barrierefrei) hinterlegt.

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