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Presseinformationen

Pressemitteilung 3/2024:

Verabschiedung der Schöffinnen und Schöffen

Am 16. April 2024 verabschiedete der Direktor der Amtsgerichts Nienburg Bernd Bargemann die Schöffinnen und Schöffen, die zum Ende des Jahres 2023 aus ihrem Schöffenamt ausgeschieden sind. Sie bildeten in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit den Strafrichtern das Schöffengericht und mit der Jugendrichterin das Jugendschöffengericht und waren so an zahlreichen Gerichtsverfahren beteiligt. Er bedankte sich für ihren Einsatz und betonte, wie wertvoll ihr Engagement für den Rechtsstaat sei. „Es ist wichtig und richtig, dass das Volk, in dessen Namen wir schließlich Recht sprechen, an den Strafverfahren der Amtsgerichte, die vor den Schöffengerichten verhandelt werden, aktiv beteiligt ist und bei den zu treffenden Entscheidungen dasselbe Stimmrecht hat wie der oder die Berufsrichter bzw. Berufsrichterin“. Den Schöffinnen und Schöffen, die das Volk in repräsentieren, kommt dementsprechend eine wichtige Aufgabe zu, der sie verantwortungsvoll nachgegangen sind.


Pressemitteilung 2/2024:

Verurteilung wegen Volksverhetzung

Der Strafrichter des Amtsgerichts Nienburg hat heute eine 56jährige wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt. § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch stellt es unter Strafe, eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise öffentlich zu verharmlosen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Verurteilte räumte ein, am 09.02.2021 auf ihrem Facebook-Profil ein Bild eines gelben Davidsterns mit der Inschrift „UNGEIMPFT“ veröffentlicht zu haben. Sie betonte, sie habe mit der Veröffentlichung nicht das Leid der Jüdinnen und Juden im Holocaust verharmlosen oder gar zu Gewalt aufrufen wollen. Ihr sei es darum gegangen, eine Diskussion zu beginnen. Sie habe sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und sich ausgegrenzt gefühlt. Ihr persönliches Empfinden sei gewesen, dass es ihr genauso gegangen sei wie den Juden unter der Herrschaft der Nationalsozialisten. Sie schilderte, dass sie als Mörderin beschimpft worden sei, dass sie nicht in Geschäfte und ins Kino haben gehen können. Besonders fassungslos und wütend habe sie ein Schild am Weihnachtsmarkt gemacht, auf dem gestanden habe, dass man kein Essen an Ungeimpfte weitergeben solle. In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, dass er nachvollziehen könne, dass die Verurteilte ihren Unmut über die Corona-Maßnahmen äußern wollte. In einer Demokratie dürfte jeder seine Meinung, auch in kritischer Weise, äußern. Mit dem Vergleich mit dem Holocaust sei die Verurteilte jedoch zu weit gegangen. Nichts, was wir im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlebt hätten, sei vergleichbar mit dem, was die Jüdinnen und Juden im Holocaust erlitten hätten.


Pressemitteilung 1/2024:

Abschied nach 33 Jahren als Schiedsmann

Bereits am 10.10.1990, also gerade mal eine Woche nach der deutschen Wiedervereinigung, übernahm Heinrich Lange die Aufgabe des Schiedsmanns für den Nienburger Ortsteil Langendamm. Mehr als 33 Jahre später verabschiedete ihn der Direktor des Amtsgerichts Nienburg Bernd Bargemann am 23. Januar 2024 auf dessen Wunsch hin aus diesem Amt. Dazwischen liegt eine Vielzahl von Streitigkeiten in seinem Wohnort, die er mit der weit überdurchschnittlichen Quote von ca. 80 % befrieden konnte. Den Beteiligten blieb diesen Fällen eine weitaus kostspieligere und zeitraubende Auseinandersetzung vor Gericht erspart.

Der Direktor des Amtsgerichts war voll des Lobes über die außergewöhnliche Zeitspanne seiner Schiedsamtstätigkeit und über Heinrich Lange selbst: „Er war der Inbegriff eines hervorragend geeigneten Schiedsmanns für seine Gemeinde, denn er kannte die Leute und die Verhältnisse vor Ort, verfügte über viel Lebens- und Berufserfahrung, konnte zuhören und die Beteiligten schließlich mit dem nötigen Gespür für deren Interessen und Motive zu einer fast immer gütlichen Einigung bewegen“. Heinrich Lange bedauerte es, sein Amt nach den vielen Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgeben zu müssen und betonte, wie viel Freude ihm diese Aufgabe bereitet habe. „Manchmal habe ich die Beteiligten zu uns nach Hause eingeladen, um sie vor dem heimischen Kaminfeuer in die nötige Stimmung für eine gemeinsame Lösung zu bringen.“ Die Zahlen belegen, dass dies eine gute Idee war.

Bernd Bargemann überreichte ihm für sein jahrzehntelanges wichtiges Wirken in Langendamm in Anwesenheit seiner Vertreterin Jutta Lohr die Dankurkunde der Niedersächsischen Justiz. Frau Lohr, selbst langjährige Schiedsfrau für die Stadt Nienburg, wird die Aufgaben von Heinrich Lange bis zur Wahl einer neuen Schiedsperson für Langendamm übernehmen.


Pressemitteilung 6/2022:

Neues Serviceangebot der Niedersächsischen Justiz

Bereits seit dem 26. August 2022 besteht mit dem INFOService Niedersächsische Justiz ein neues landesweites Serviceangebot. Unter der Telefonnummer 0800/1112021 erreichen Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen zentralen Auskunftsservice. Auch per E-Mail können Fragen gestellt werden an die E-Mail Adresse infoservice@justiz.niedersachsen.de. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht, sie ist gesetzlich nicht gestattet. Der INFOService gibt Auskünfte zum Tätigkeits- und Zuständigkeitsbereich der niedersächsischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. Beispiele dafür sind die Erteilung von Auskünften, die Benennung des zuständigen Gerichts und der dortigen Fachabteilung, Vermittlung an diese Stelle bzw. Angabe der jeweiligen Öffnungszeiten, Auskünfte zu grundsätzlichen Verfahrensabläufen und den dafür ggf. notwendigen Erklärungen und Unterlagen, Übersendung sowie Hilfestellung beim Ausfüllen von Formularen und Antragsvordrucken auf elektronischem oder postalischem Weg, Informationen zu Berufszweigen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in der Justiz sowie der Versand von Informationsmaterialien.


Pressemitteilung 5/2022:

Neue Schiedsleute für die Samtgemeinde Weser-Aue

Am Dienstag, 13. September 2022, wurde Herr Gunter Fleischer als neuer Schiedsmann für den Bezirk der ehemaligen Samtgemeinde Liebenau durch den Direktor des Amtsgerichts Bernd Bargemann verpflichtet. Er folgt auf den zuletzt amtierenden Schiedsmann Hans-Ulrich Hillmann. Diesen ehrte der Direktor des Amtsgerichts Nienburg für sein großes ehrenamtliches Engagement. Denn Herr Hillmann war mehr als 16 Jahre, nämlich seit dem 14. Februar 2006, als stellvertretender Schiedsmann für die Samtgemeinde Liebenau tätig. Im Jahr 2020 übernahm er die Aufgaben des vorherigen Schiedsmannes.

Im Rahmen der Fusion der Samtgemeinden Marklohe und Liebenau zu der Samtgemeinde Weser-Aue war auch das Schiedsamtswesen neu zu ordnen. Der bereits für die Samtgemeinde Marklohe gewählte und verpflichtete Schiedsmann Alfred Dudek nimmt seine Aufgaben weiterhin für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Marklohe wahr. Aufgrund des ehrenvollen Ausscheidens von Herrn Hillmann wurde Herr Gunter Fleischer auf fünf Jahre neu gewählt und entsprechend verpflichtet. Frau Ursel Vogel, bislang stellvertretende Schiedsfrau für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Marklohe, übernimmt diese Aufgabe nunmehr für die gesamte Samtgemeinde Weser-Aue. Ebenfalls anwesend war Frau Maren von Frieling, Bezirksvorsitzende des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

Schiedsfrauen und –männer nehmen eine wichtige Rolle im Rahmen der Konfliktbeilegung ein. Durch ihren ehrenamtlichen Einsatz entlasten sie Gerichte, indem sie Streitigkeiten bereits im Vorfeld schlichten. Insbesondere im Bereich des Nachbarschaftsrechts nehmen sie eine wichtige Rolle wahr. Mit ihrer Hilfe können Konflikte auf eine für die Parteien kostengünstige Weise gelöst werden. Dabei haben sie keine Aufgabe im Rahmen der Rechtsprechung, sondern unterstützen die Parteien auf ihrem Weg zur Beilegung des Konflikts und halten die getroffenen Vereinbarungen fest. Im Jahr 2021 konnten im Bereich der Samtgemeinde Weser-Aue auf diese Weise etwa 20 Verfahren beendet werden, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen wäre.


Pressemitteilung 4/2022:

Berufsinformationsabend am Amtsgericht Nienburg

Am Dienstag, 20. September 2022, findet ab 17:00 Uhr ein Berufsinformationsabend am Amtsgericht Nienburg zu den vielfältigen Berufen in der Justiz statt. Die niedersächsische Justiz bietet ein großes Spektrum an Berufsmöglichkeiten, die Menschen mit den unterschiedlichsten Schulabschlüssen zur Verfügung stehen:

- Justizfachwirt/-in (m/w/d)

- Diplom-Rechtspfleger/-in (m/w/d)

- Gerichtsvollzieher/-in (m/w/d)

- Justizwachtmeister/-in (m/w/d)

- Richter/-in bzw. Staatsanwältin/-anwalt (m/w/d)

All diese Berufe können Interessierte an dem Berufsinformationsabend kennenlernen. Die Mitarbeitenden und Anwärter*innen des Amtsgerichts werden die unterschiedlichen Berufe der Justiz vorstellen und die Möglichkeit geben, im direkten Kontakt Fragen zu stellen und weiterreichende Informationen einzuholen. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler, die 2023 ihren Abschluss erlangen werden, weitere Interessierte sind selbstverständlich ebenfalls willkommen.

Pressemitteilung 3/2022:


Eingeschränkte Erreichbarkeit am 9. September

Am 9. September 2022 findet am Amtsgericht Nienburg von 9 bis 11 Uhr eine Personalversammlung statt. In diesem Zeitraum ist der Service am Amtsgericht eingeschränkt. Rechtssuchende werden gebeten, sich auf diese Einschränkung einzustellen.

Pressemitteilung 2/2022:

Kurzanleitung Grundsteuerberechnung

Im Juni und Juli diesen Jahres haben viele Grundstückseigentümer:innen Schreiben des für sie zuständigen Finanzamtes zur Grundsteuerreform 2022 erhalten. In dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 ist eine entsprechende Erklärung über das „Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" unter www.elster.de abzugeben. Zur Abfrage der Daten für die Grundsteuerberechnung kann der Grundsteuerviewer (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de) genutzt werden. Hierfür können Bürger:innen folgendermaßen vorgehen: Über den BUTTON: Auswahl der Flurstücke starten, dann die Straße, Haus-Nr. und den Ort des veranlagten Grundstücks eingeben. Als Ergebnis werden folgende Daten des Grundstücks angezeigt: das Flurstück, die Flur, die Größe und eine Liegenschaftskarte. Als zusätzlichen Service kann man den Bodenrichtwert abfragen.

Für Rückfragen steht das Grundbuchamt bei den jeweiligen Amtsgerichten zur Verfügung.

Pressemitteilung 1/2022:

Verurteilung wegen des Gebrauchs dreier gefälschter Impfausweise

Am 28. März 2022 ist eine Nienburgerin von dem Strafrichter des Amtsgerichts Nienburg wegen des Gebrauchs einer falschen Impfbescheinigung zu einer Geldstrafe von 1.200,00 Euro verurteilt worden. Die Frau versuchte im Dezember 2021, in einer Apotheke in Nienburg digitale Impfzertifikate zu erhalten. Einer Mitarbeiterin der Apotheke fielen Unstimmigkeiten auf, die dazu führten, dass sie die digitalen Impfzertifikate nicht ausstellte. Es handelte sich um Impfausweise für die Verurteilte, deren Ehemann und deren Tochter. Der ebenfalls angeklagte Ehemann wurde von dem gleichen Vorwurf freigesprochen, da seine Ehefrau angab, alleine gehandelt zu haben. Die Nienburgerin erklärte, aufgrund einer vorherigen Erkrankung große Angst vor den Nebenwirkungen einer Impfung gehabt zu haben. Da die Teilnahme am öffentlichen Leben ohne eine Impfung stark eingeschränkt worden sei, habe sie falsche Impfzertifikate für ihre Tochter, ihren Ehemann und sich selbst besorgt.

Ansprechpartnerin/Pressesprecherin

Richterin am Amtsgericht
Dr. Eva Litzenburger

05021 6075-128

Abbildung von Briefköpfen mit Niedersachsenlogo und Zusatz Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
17.04.2024

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