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Digitalisierung

Die Digitalisierung und ihre Probleme

Auch beim Amtsgericht Nienburg schreitet die Digitalisierung, d.h. die Umstellung auf eine vollständig elektronische Verfahrensbearbeitung mit großen Schritten voran.

Nachdem bereits im Herbst 2023 die elektronische Akte in Grundbuchsachen eingeführt worden war, folgten im September 2024 die Zivil- und Anfang April 2025 die Familiensachen. Anschließen werden sich im November 2025 noch die Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen, nachdem bereits zuvor Anfang August 2025 alle anderen Rechtsgebiete wie zum Beispiel Nachlass-, Betreuungs-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- Landwirtschaftssachen umgestellt werden sollen.

Die elektronische Aktenbearbeitung bedeutet für alle im Amtsgericht Nienburg, seien es Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder die Mitarbeiterinnen in den Serviceeinheiten, eine vollständig neue Arbeitsweise mit bisher zum Teil unbekannten EDV-Programmen. Naturgemäß hat dies zumindest in der Anfangszeit eine längere Bearbeitungsdauer für das einzelne Verfahren zur Folge, da die bisherigen Routinen und Erfahrungen nicht mehr für eine zügigere Bearbeitung sorgen können. Hinzu kommen die üblichen und wohl unvermeidlichen technischen „Kinderkrankheiten“ einer derart umfassenden und schnellen Digitalisierung in der gesamten niedersächsischen Justiz, die sich in teilweise noch zu komplizierten Bearbeitungsschritten und leider auch immer wiederkehrenden Performanceproblemen, d.h. einer zu langsamen Datenverarbeitung zeigen. Hier ist künftig aber natürlich mit einer deutlichen Besserung zu rechnen.

Abschließend können daher gegenwärtig alle Verfahrensbeteiligte nur gebeten werden sich diesem einschneidenden Veränderungsprozess mit der nötigen Geduld und Nachsicht zu stellen, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seitens des Amtsgerichts Nienburg alles getan wird die vorübergehend unvermeidlichen Bearbeitungsrückstände so klein wie möglich zu halten. Dies schließt viele freiwillige Überstunden mit ein.

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