Digitalisierung
Die Digitalisierung und ihre Probleme
Auch beim Amtsgericht Nienburg schreitet die Digitalisierung, d.h. die Umstellung auf eine vollständig elektronische Verfahrensbearbeitung mit großen Schritten voran.
Nachdem bereits im Herbst 2023 die elektronische Akte in Grundbuchsachen eingeführt worden war, folgten im September 2024 die Zivil- und Anfang April 2025 die Familiensachen. Anschließen werden sich voraussichtlich ab dem 20.11.2025 noch die Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen, nachdem bereits zuvor zum 05.08.2025 alle anderen Rechtsgebiete wie zum Beispiel Nachlass-, Betreuungs-, Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- Landwirtschaftssachen umgestellt werden sollen.
Die elektronische Aktenbearbeitung bedeutet für alle im Amtsgericht Nienburg, seien es Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder die Mitarbeiterinnen in den Serviceeinheiten, eine vollständig neue Arbeitsweise mit bisher zum Teil unbekannten EDV-Programmen.
Naturgemäß hat dies zumindest in der Anfangszeit eine längere Bearbeitungsdauer für das einzelne Verfahren zur Folge, da die bisherigen Routinen und Erfahrungen nicht mehr für eine zügigere Bearbeitung sorgen können.
Hinzu kommen nicht nur die üblichen und wohl unvermeidlichen technischen „Kinderkrankheiten“ einer derart umfassenden und schnellen Digitalisierung in der gesamten niedersächsischen Justiz, die sich in teilweise noch zu komplizierten Bearbeitungsschritten und leider auch immer wiederkehrenden Performanceproblemen, d.h. einer zu langsamen Datenverarbeitung zeigen.
Leider ist im Rahmen der Umstellungsphase auch eine überwiegend händische Übertragung und Neuerfassung der Verfahrensdaten, insbesondere auch aller Verfahrensbeteiligten erforderlich. Da dies insgesamt mehrere 1000 Datensätze betreffen und so schnell wie möglich mit hohem Personaleinsatz abzuschließen sein wird, war es leider zwingend erforderlich, mit Ausnahme von besonders eiligen Terminen in der Zeit vom 07.07.2025 bis 15.08.2025 die Termine zur Antragsaufnahme in Nachlasssachen (Erbscheine etc.) auszusetzen. Es wird angeregt sich im Bedarfsfall an eine/n Notar/in Ihrer Wahl zu wenden um dort Ihre Erklärungen in Nachlasssachen beurkunden zu lassen. Wir alle hoffen, danach den normalen Geschäftsbetrieb schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können.
Abschließend können daher gegenwärtig alle Verfahrensbeteiligte nur gebeten werden sich diesem einschneidenden Veränderungsprozess mit der nötigen Geduld und Nachsicht zu stellen, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass seitens des Amtsgerichts Nienburg alles getan wird die vorübergehend unvermeidlichen Bearbeitungsrückstände so klein wie möglich zu halten. Dies schließt viele freiwillige Überstunden mit ein.
Bernd Bargemann
Direktor des Amtsgerichts