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Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Celle arbeiten im abgesicherten Modus

Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

AKTUELLE HINWEISE: Stand: 15.02.2021

Alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligten sind verpflichtet, innerhalb von Justizgebäuden eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen.

  • Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten oder zu jemanden, der im Verdacht steht, an Covid-19 erkrankt zu sein, ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.
    Wer unter diese Zutrittsuntersagung fällt und zu einem Termin, ggf. auch als Vertreter, geladen ist, informiert bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens.
  • Das Gerichtsgebäude ist weiterhin für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen (Beteiligter oder Zuhörer) geöffnet und darf für unaufschiebbare Rechtsanliegen, die nicht schriftlich oder telefonisch vorgebracht werden können, betreten werden.

    Zutritt erhalten Besucherinnen und Besucher - mit Ausnahme von Beteiligten und Zuhörern von Verhandlungen - nur bei Nachweis eines rechtlich eilbedürftigen Anliegens!

    Besucherinnen und Besucher von Gerichtsverhandlungen werden gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ein Besuch in der derzeitigen Situation erforderlich ist.

    Die Prüfung der Eilbedürftigkeit erfolgt durch Bedienstete des Gerichts, deren Anordnungen Folge zu leisten ist!

    Auskünfte dazu, ob ein Anliegen rechtlich eilig ist und weitere Informationen werden telefonisch
    Montag bis Freitag
    in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    unter der Telefonnummer 05021 6075-0 erteilt.
  • Alle Verfahrensbeteiligten sowie Besucherinnen und Besucher werden bei Betreten des Gerichts persönlich erfasst und haben unter anderem ihren Namen und ihre Kontaktdaten in ein Auskunftsformular einzutragen und dieses bei der Einlasskontrolle abzugeben. Die Auskünfte werden verschlossen aufbewahrt und einen Monat nach Erteilung vernichtet.
  • Im Gerichtsgebäude sind alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte verpflichtet, eine medizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einzuhalten.
  • Der Zutritt zum Gerichtsgebäude kann bei einer Verweigerung zum Tragen einer medizinischen Maske versagt werden.

    Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

    Diese Maßnahmen dienen der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und damit Ihrem Schutz.
  • Das Amtsgericht Nienburg hat die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz in einem Hygieneschutzkonzept konkretisiert. Dieses bestimmt unter anderem folgende weitere Vorsichtsmaßregeln:

- Entsprechend der allgemeinen AHA-Formel ist ein Abstand von min. 1,5 m zu anderen Personen zu halten. Hände sind gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren. Husten und Niesen bitte nur in die Armbeuge.

- Die allgemeinen Regeln zum korrekten Umgang mit Masken sind zu beachten.

- Der Zutritt zum Gericht ist – mit Ausnahme des Besuchs von Gerichtsverhandlungen – auf eilige Angelegenheiten zu beschränken (s.o.).

- Verfahrensbeteiligte, die aus dem Ausland eingereist oder zurückgereist sind und einer Absonderungspflicht nach der maßgeblichen Quarantäne-Verordnung unterfallen, dürfen das Gericht nicht betreten. Setzen Sie bitte umgehend die zuständige Geschäftsstelle in Kenntnis, die Sie über weitere Einzelheiten informiert.

- Besucherinnen und Besucher werden ggf. beim Betreten des Gerichtsgebäudes unter Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen kontrolliert.

- Auch in Sitzungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies möglich ist. In den Sitzungssälen entscheidet die bzw. der Vorsitzende über die Verwendung einer Maske.

- Räume sind – ggf. auch in Ergänzung zu Luftreinigungsgeräten – regelmäßig gründlich zu lüften.


Im 10. Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums wurde darauf hingewiesen, dass alle Besucher des Gerichtsgebäudes ein Kontaktformular ausfüllen müssen (zum Kontaktformular, PDF, 0,22 MB, nicht barrierefrei).


Um Ihre Wartezeit zu verringern kann das Kontaktformular heruntergeladen, ausgedruckt und vor Ihrem Besuch von Ihnen ausgefüllt werden. Dieses Formular geben Sie bitte beim Betreten des Gebäudes in der Durchreiche des Servicepoints ab (zum Kontaktformular, PDF, 0,22 MB, nicht barrierefrei).

Ein Datenschutzrechtliches Hinweisblatt - Kontaktformular können Sie ebenfalls lesen und für Ihren Gebrauch ausdrucken (zum Datenschutzrechtlichen Hinweisblatt - Kontaktformular, PDF, 0,03 MB, nicht barrierefrei).


Symbolbild Tragen einer Schutzmaske erforderlich (zum Artikel: Wichtige Informationen zum Coronavirus)   Bildrechte: MJ: Freigabe nur für Justizbehörden

Für alle Besucher*innen gilt ab dem 27.04.2020 eine Maskenpflicht!

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